Hebesätze der Grundsteuer A und B
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- Kategorie: Amtliche Mitteilungen
- Erstellt am Sonntag, 22. Januar 2012 12:16
- Geschrieben von Robert Böttcher
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Die Hebesätze der Grundsteuer "A" (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und der Grundsteuer "B" (Grundstücke) der Gemeinde Hauteroda des Haushaltsjahres 2011 gelten für das Haushaltsjahr 2012 fort.
Auf Grundlage des $ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) werden hiermit für die Grundstückseigentümer (im Sinne der Steuergesetze) der Gemeinde Hauteroda die Zahlungen zu den jeweiligen Zahlungsterminen nach Maßgabe der ursprünglichen Grundsteuerbescheide mit der Gültigkeit für das Jahr 2011 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" 06577 Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung der Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelf wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Norbert Eichholz
Bürgermeister