Festsetzungsbescheide - Hundesteuer

Details

Die Hundesteuer der Gemeinde Hauteroda gilt gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 für das Haushaltsjahr 2012 fort.

Auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hauteroda (lesen) treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag der Bekanntmachung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" 06577 Heldrungen einzulegen. Die Frist für die Einlegung der Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelf wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Norbert Eichholz
Bürgermeister